FERIENHAUS FEUERZAUBER
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten aus der Vermietung der Ferienhäuser Feuerzauber – Chalet Hüttenzauber, Chalet Feuerzauber, Birkenchalet und Kleiner Feuerzauber.
1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Ferienhäuser zwischen Mandy Kuhfittig-Riedel, Ferienhaus Feuerzauber, Zum Jahnstein 3a, 98544 Zella-Mehlis („Vermieter“) und dem Mieter („Gast“). Abweichende Bedingungen des Gastes gelten nicht.
1.2 Der Vermieter vermietet ausschließlich die Unterkunft.
2 Vertragsschluss
2.1 Mit der Buchung bietet der Gast den Abschluss des Mietvertrags verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
2.2 Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
2.3 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da die Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum gebucht wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Für Stornierungen gilt Ziffer 6.
3 Mietpreis und Zahlung
3.1 Es gilt die bei Buchung aktuelle Preisliste. Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der in der Buchungsbestätigung genannten Nebenkosten. Weichen Angebot und Buchungsbestätigung voneinander ab, gilt die Buchungsbestätigung.
3.2 50 % des Mietpreises sind innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig, der Restbetrag 6 Wochen vor Mietbeginn. Liegt der Mietbeginn weniger als 6 Wochen nach der Buchung, ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
3.3 Zahlt der Gast fällige Beträge auch nach Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach Ziffer 6 verlangen.
3.4 Zusätzlich zum Mietpreis fällt der Kurbeitrag der Stadt Zella-Mehlis (staatlich anerkannter Erholungsort) nach deren Kurbeitragssatzung an. Er beträgt derzeit pro Person und Nacht 2,00 € für Erwachsene ab 16 Jahren und 1,00 € für Kinder von 6 bis 15 Jahren (Stand 2026). Befreit sind Kinder bis 5 Jahre, Dienstreisende sowie Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen. Der Kurbeitrag wird gesondert vor Ort abgerechnet.
4 Leistungen, Belegung, An- und Abreise
4.1 Das Ferienhaus wird vollständig eingerichtet und mit einmaliger Ausstattung an Bettwäsche und Handtüchern vermietet.
4.2 Das Ferienhaus darf nur mit der gebuchten Personenzahl belegt werden. Kleinkinder unter zwei Jahren können in einem zusätzlich buchbaren Beistellbett je Schlafzimmer übernachten.
4.3 Hunde sind nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch den Vermieter in den dafür zugelassenen Häusern erlaubt (Chalet Hüttenzauber, Chalet Feuerzauber, Birkenchalet), je Haus bis zu 2 Hunde mit jeweils max. 35 kg. Der Gast muss eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben. Es gilt die Hausordnung.
4.4 Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist es bis 10:00 Uhr besenrein zu übergeben; der Schlüssel ist in den vorgesehenen Schlüsselkasten zurückzulegen.
4.5 Fahrzeuge dürfen nur auf den zugehörigen Parkplätzen abgestellt werden. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Reisemobilen ist auf dem Ferienhausgelände nicht gestattet.
4.6 In den Wintermonaten kann der Winterdienst wegen der Hanglage eingeschränkt sein, daher empfehlen wir Winterreifen und Schneeketten.
5 Pflichten des Gastes, Schäden, Kündigung
5.1 Der Gast behandelt das Ferienhaus und das Inventar pfleglich.
5.2 Der Gast haftet für Schäden, die er oder seine Mitreisenden schuldhaft verursachen. Zu ersetzen sind die tatsächlich entstandenen Kosten.
5.3 Mängel und Schäden, auch selbst verursachte, meldet der Gast unverzüglich dem Vermieter unter (3682) 482823 (Festnetz), (0176) 23155068 (mobil) oder info@ferienhaus-feuerzauber.de.
5.4 Bei Überbelegung, nicht angemeldeten Haustieren oder Vertragsverletzung kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Gast sie trotz Abmahnung nicht abstellt oder dem Vermieter die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Der Gast hat das Ferienhaus dann unverzüglich zu räumen. Der Vermieter behält den Anspruch auf den Mietpreis.
6 Rücktritt (Stornierung) durch den Gast
6.1 Der Gast kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Für die Höhe der Stornogebühr nach Ziffer 6.2 zählt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter eingeht, nicht der Tag des Absendens.
6.2 Der Vermieter kann in diesem Fall folgende pauschale Entschädigung verlangen:
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bis 60 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
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59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
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ab 29 Tage vor Mietbeginn und bei Nichtanreise: 100 % des Mietpreises
6.3 Dem Gast bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.4 Der Gast kann einen Ersatzmieter stellen, der in den Vertrag eintritt, sofern der Vermieter keinen wichtigen Grund zur Ablehnung hat.
6.5 Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Mietpreis geschuldet; Ziffer 6.3 gilt entsprechend.
6.6 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
7 Terminverschiebung
Eine Verschiebung des Aufenthalts ist bis 60 Tage vor Mietbeginn möglich, sofern das Ferienhaus im neuen Zeitraum frei ist. Für den neuen Zeitraum gilt der dafür gültige Mietpreis.
8 Höhere Gewalt, Leistungsänderungen, Preise
8.1 Kann das Ferienhaus wegen höherer Gewalt (z. B. Erdbeben, Hochwasser, Sturm, Blitzschlag) oder behördlicher Anordnungen (z. B. Vermietungsverbot) nicht überlassen werden, werden beide Seiten von ihren Leistungspflichten frei. Bereits gezahlte Beträge erstattet der Vermieter. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit der Vermieter den Umstand nicht zu vertreten hat.
8.2 Unerhebliche Änderungen an Ausstattung oder Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Gast zumutbar sind. Der Vermieter informiert den Gast darüber unverzüglich.
8.3 Die in der Buchungsbestätigung genannten Preise sind verbindlich.
9 Haftung des Vermieters
9.1 Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Ferienhauses.
9.2 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf.
9.4 Diese Regeln gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
9.5 Unterlässt der Gast schuldhaft eine Mängelanzeige nach Ziffer 5.3 und konnte der Vermieter deshalb nicht abhelfen, kann der Gast insoweit keine Minderung und keinen Schadensersatz verlangen (§ 536c BGB).
10 Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; danach sind Klagen gegen den Vermieter in der Regel beim für Zella-Mehlis zuständigen Gericht zu erheben. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Zella-Mehlis.
10.3 Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur aus Ansprüchen aus diesem Vertrag geltend machen.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die AGB können hier runtergeladen werden.
